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BAföG im Master-Studium

BAföG - Welcher Master wird gefördert?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht auch Master-Studierenden eine finanzielle Unterstützung im Studium - zumindest wenn diese ihr Masterstudium konsekutiv absolvieren und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Studierende in Deutschland, die zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt wird. Grundsätzlich kann auch ein Masterstudium mit BAföG finanziert werden, es muss sich aber um die Erstausbildung handeln, also direkt auf dem Bachelorstudium aufbauen. Weiterbildende Masterprogramme sind nicht BAföG förderungsfähig.

Voraussetzungen fürs BAföG im Masterstudium

Um BAföG für ein Masterstudium zu erhalten, müssen grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erststudium: Der Masterstudiengang muss auf einem Bachelor- oder äquivalenten Abschluss aufbauen. Ein Masterstudium, das auf einem bereits abgeschlossenen Master oder gleichwertigen Abschluss folgt, wird in der Regel nicht gefördert - es gibt jedoch Ausnahmen.

  • Alter: Grundsätzlich liegt die Altersgrenze bei Aufnahme des Studiums bei 45 Jahren. Wenn die Altersgrenze überschritten ist, gibt es noch mehrere Fälle, in denen trotzdem eine Förderung möglich ist, z.B. bei Kindererziehung, oder wenn nach einem zweiten Bildungsweg auch das Bachelorstudium erst in höherem Alter aufgenommen wurde.

  • Eignung: Studierende müssen nachweisen, dass sie die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für das Masterstudium erfüllen. In der Regel genügt dafür der Nachweis der Zulassung zum Masterstudium.

  • Staatsangehörigkeit: Grundsätzlich müssen Antragsteller deutsche Staatsbürger sein. Ausnahmen gelten für EU-Bürger und Ausländer mit bestimmten Aufenthaltsrechten.

Höhe der Förderung

Die Höhe der BAföG-Förderung hängt von mehreren Faktoren ab. Der Höchstsatz für Studierende, mit eigener Kranken- und Pflegeversicherung, die zur Miete wohnen, steigt auf 992 Euro zum Wintersemester 2024. Dieser Höchstsatz setzt sich aus einem Grundbedarf von 475 Euro, der Wohnpauschale von 380 Euro und für diejenigen, die nicht familienversichert sind, einem Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung von 137 Euro, zusammen. Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, erhalten 59 Euro Wohnpauschale.

  • Bedarfssatz: Der Bedarfssatz setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter Grundbedarf, Wohnzuschlag und Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung.

  • Elterneinkommen: Das Einkommen der Eltern spielt eine wesentliche Rolle. Es wird geprüft, inwieweit die Eltern zur Finanzierung des Studiums beitragen können. Bei einem höheren Elterneinkommen kann die BAföG-Förderung entsprechend geringer ausfallen. Es gibt nach voriger Berufstätigkeit auch elternunabhängiges BAföG.

  • Einkommen und Vermögen des Studierenden: Auch das eigene Einkommen und Vermögen des Studierenden wird berücksichtigt. Freibeträge sind vorgesehen, aber Überschreitungen können die Förderung mindern. Ab 2025 ist ein Minijob mit 556 Euro monatlichen Einkommen ohne BAföG-Kürzung möglich.

Die Förderung reicht nicht aus, um über die Runden zu kommen? Grundsätzlich ist es möglich, ergänzend zum BAföG einen Bildungskredit zu beziehen. Es handelt sich um ein zinsgünstigen Kredit in Höhe von 300 Euro monatlich für 24 Monate, der nach der Förderung in voller Höhe zurückgezahlt werden muss.

Beantragung von BAföG

Die Beantragung von BAföG erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Antragsformular ausfüllen: Das Antragsformular für BAföG ist online über das BAföG-Datenportal oder als Papierformular verfügbar. Alle notwendigen Unterlagen müssen vollständig und korrekt eingereicht werden.

  2. Einreichung beim zuständigen Amt: Der Antrag muss beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden. Für Masterstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen ist in der Regel das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule zuständig.

  3. Bearbeitung und Bescheid: Nach der Einreichung wird der Antrag geprüft. Bei positivem Bescheid erfolgt die Auszahlung monatlich im Voraus.

Studienstarthilfe

Die 2024 eingeführte Studienstarthilfe soll jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten, die Sozialleistungen beziehen, den Weg zu einer Hochschulausbildung erleichtern, indem finanzielle Hürden beim Studienbeginn abgebaut werden. Diese Hilfe wird als einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro gewährt und unterstützt Studierende bei typischen Ausgaben zu Studienbeginn, wie etwa für einen Laptop, Lehrmaterialien oder die Mietkaution. Wichtig dabei ist, dass die Studienstarthilfe unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden kann und nicht auf das BAföG angerechnet wird.

Rückzahlung des BAföG

BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Die Rückzahlung des BAföG-Darlehen beginnt fünf Jahre nach der Förderhöchstdauer des Studiums. Durch das Masterstudium im Anschluss verschiebt sich dieser Zeitpunkt nicht. Allerdings ist der Bezug von BAföG während des Masterstudiums ein Freistellungsgrund für die Darlehensrückzahlung asu dem Bachelor-Studium.

  • Maximalbetrag: Der zurückzuzahlende Betrag ist auf maximal 10.000 Euro gedeckelt. Dieser Höchstbetrag gilt für die BAföG-Schulden aus Bachelor- und Masterstudium zusammengerechnet.

  • Einkommensabhängigkeit: Die Höhe der Rückzahlungsrate ist einkommensabhängig. Bei geringem Einkommen können Rückzahlungen gestundet oder reduziert werden.

  • Rückzahlungsdauer: Die reguläre Rückzahlungsdauer beträgt bis zu 20 Jahre, es sei denn, eine schnellere Tilgung wird angestrebt.

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