Europa wächst weiter zusammen - der Bologna Prozess
Das Hochschulsystem in den europäischen Ländern war so unterschiedlich, wie die einzelnen Länder, die es verbindet. Mit dem Bologna-Prozess und Einführung des Bachelor-/Master-Studiensystems wurde erreicht, Studiengänge und erworbene Abschlüsse vergleichbar zu machen und Europa enger zusammen zu führen.
Der Bologna-Prozess ist ein zentraler Bestandteil der Bemühungen, einen einheitlichen europäischen Bildungsraum zu schaffen. Jedes europäische Land hatte im Laufe der Zeit ein eigenes Hochschulsystem entwickelt, dessen Anforderungen, Inhalte und Strukturen teils stark voneinander abwichen. Um Studierenden eine vergleichbare Hochschulausbildung zu ermöglichen und deren Abschlüsse europaweit anerkennen zu lassen, beschlossen die Bildungsminister von 29 Ländern im Jahr 1999 die Umsetzung der Bologna-Deklaration. Seitdem ist die Zahl der beteiligten Staaten auf 48 gestiegen.
Vom Magister zum Master
In Deutschland bedeutete die Umsetzung des Bologna-Prozesses eine weitreichende Reform des Hochschulsystems. Vor der Einführung des Bachelor- und Master-Systems wurden in Deutschland hauptsächlich Diplom- und Magisterabschlüsse angeboten. Das Diplom war vor allem in den Ingenieur- und Naturwissenschaften verbreitet, während der Magisterabschluss häufig in den Geistes- und Sozialwissenschaften vergeben wurde.
Mit der Bologna-Reform wurde das Studiensystem auf das zweistufige Bachelor- und Master-System umgestellt. Der Bachelor-Abschluss soll in der Regel nach sechs Semestern und 180 ECTS-Punkten erworben werden, während der darauf aufbauende Master-Abschluss in weiteren zwei bis vier Semestern und 60 bis 120 ECTS-Punkten erreicht werden kann. Diese Reform zielte darauf ab, die Studiengänge international vergleichbar zu machen und die Mobilität der Studierenden zu fördern. Gleichzeitig sollten die neuen Abschlüsse den Studierenden einen schnelleren Berufseinstieg ermöglichen und die Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung erhöhen.
Einheitliche Abschlüsse und Studienleistungen
Der Bologna-Prozess führte zur Einführung eines dreistufigen Studiensystems: Bachelor, Master und Doktorat. Die verliehenen Titel entsprechen international anerkannten Standards. Dieses System besteht aus:
- Undergraduate-Bereich: z.B. Bachelor-Studiengänge (mindestens 180 ECTS-Punkte)
- Graduate-Bereich: z.B. Master-Studiengänge (mindestens 60-120 ECTS-Punkte)
- Doktoratsstudium: postgraduale Forschungsausbildung
Darüber hinaus wurde ein einheitliches Bewertungssystem für erbrachte Studienleistungen entwickelt: das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Mit ECTS werden der Arbeitsaufwand und die Lernziele der Module, die die Lehreinheiten eines Studiums darstellen, bewertet. Die Credits eines Moduls berechnen sich aus den Präsenzzeiten, Prüfungen sowie dem Aufwand für Vor- und Nachbereitung.
Internationale Ausrichtung und Ziele des Bologna-Prozesses
Der Bologna-Prozess zielt darauf ab, einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen, ohne die nationale Identität der Länder zu verlieren. Dabei sollen drei Hauptziele erreicht werden:
- Erhöhte Mobilität der Studierenden und Absolventen: Studierende sollen leichter in anderen europäischen Ländern studieren und arbeiten können.
- Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen und Abschlüsse: Europäische Hochschulen und deren Abschlüsse sollen international wettbewerbsfähiger werden.
- Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen: Die Berufsaussichten der Absolventen sollen verbessert werden.
Praxisorientierung und Zusammenarbeit
Die Studienstruktur soll praxisorientiert gestaltet und an die beruflichen Herausforderungen angepasst werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Hochschulen ist hierbei entscheidend. Dies dient nicht nur der Schaffung von Berufsmöglichkeiten für Bachelor- und Masterabsolventen, sondern auch der Aktualisierung und Relevanz der Studieninhalte durch ständigen Austausch.
Historische Entwicklung des Bologna-Prozesses
Die Idee zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums reicht weiter zurück als die Bologna-Deklaration von 1999. Wichtige Meilensteine auf diesem Weg sind das Lissabon-Abkommen von 1997, das die gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen regelt, und die Sorbonne-Deklaration von 1998. Anlässlich der 800-Jahr-Feier der Universität von Paris beschlossen Bildungsminister aus Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich, bestehende Hindernisse abzubauen und die europäische Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu fördern.
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