Das akademische Prüfungsamt ist eine feste Einrichtung an jeder Hochschule, berät und informiert die Studierenden, und oft auch die Lehrenden, in allen Prüfungsangelegenheiten. Als „Geschäftsstelle“ des für den jeweiligen Studiengang zuständigen Prüfungsausschusses ist das akademische Prüfungsamt für die Verwaltung aller prüfungsrelevanten Informationen und Leistungen der Studierenden verantwortlich. Dieser Aufgabenbereich umfasst das Ausstellen von Zeugnissen und die Anfertigung von Prüfungsstatistiken ebenso wie die Archivierung der erbrachten Prüfungsleistungen der einzelnen Studierenden. Die Anmeldung, wie auch die Änderung zu einer Prüfung oder Teilprüfung erfolgt in der Regel durch persönliche Vorsprache oder online beim zuständigen akademischen Prüfungsamt.
Im akademischen Prüfungsamt wird nach Vorlage aller relevanten Leistungsnachweise über die Zulassung oder Nichtzulassung zu einer Prüfung entschieden. Bescheinigungen, wie sie beispielsweise zur Vorlage beim akademischen Prüfungsamt zur Ausbildungsförderung benötigt werden, können ebenso über das akademische Prüfungsamt bezogen werden wie Notenspiegel für Stipendiaten oder Hochschulwechsler. Weitere Aufgaben des akademischen Prüfungsamtes ergeben sich aus den Prüfungs- und Studienordnungen der jeweiligen Fachbereiche.
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