Mit dem Erhalt der Habilitation wird einem potentiellen Interessenten bestätigt, dass er sich an einer Hochschule als Dozent betätigen kann und über die entsprechenden wissenschaftlichen Voraussetzungen verfügt. Die Habilitation berechtigt den Dozenten also zum Unterrichten.
Damit der Bewerbungsvorgang um eine Habilitation beginnen kann, muss dieser über einen Doktor-Grad verfügen. Mit der Bewerbung um eine Habilitation erfolgt der Antrag auf das Recht zu lehren und Vorlesungen durchzuführen, auch Venia legendi genannt. Dabei hat der Bewerber um eine Habilitation sich auf ein bestimmtes Fachgebiet einzustellen.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Habilitation sind die Vorlage einer wissenschaftlichen Arbeit, ein Vortrag und ein Kolloquium, das vor der zuständigen Fakultät abgehalten werden muss. Im Anschluss daran erfolgt eine Probevorlesung. Sollte der Bewerber sich schon einmal um eine Habilitation beworben haben, so sind die Unterlagen mit dem Ergebnis einzureichen.
Mit dem Erhalt der Habilitation wird dem Dozenten die Möglichkeit geboten, eine Karriere in der Wissenschaft zu beginnen. Zudem kann man nach der Habilitation auf eine Professoren-Stelle berufen werde.
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